Rathaus:
Bahnhofstraße 2
82065 Baierbrunn
Tel: 089-744150-0
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur An- und Abmeldung in Baierbrunn, zur Beantragung von Ausweisdokumenten und Bescheinigungen im Einwohnermeldeamt.
Erforderlich bei:
Wegzug ins Ausland oder Aufgabe des Nebenwohnsitzes in Baierbrunn
Erforderlich für die Ausstellung von Personalausweisen sind:
Bitte beachten:
Gültigkeit:
Die Gültigkeit beträgt 10 Jahre, bei Beantragung vor dem 24. Lebensjahr 6 Jahre.
Vorlaufzeit:
Fertigung und Auslieferung durch die Bundesdruckerei in Berlin in ca. 3 - 4 Wochen.
Gebühren:
Die Gebühr beträgt 28,80 €. Ist der Antragsteller unter 24 Jahre alt, beträgt die Gebühr 22,80 €. Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten.
Vorläufiger Personalausweis:
Ein vorläufiger Personalausweis (z.B. in dringenden Fällen bei Ablauf oder Verlust des regulären Personalausweises) kann nur im Zusammenhang mit einem regulären Personalausweis beantragt werden. Die Ausstellung ist kurzfristig durch das Einwohnermeldeamt möglich. Der vorläufige Personalausweis gilt bis zur Aushändigung des regulären Personalausweises längstens jedoch für 3 Monate. Die Gebühren betragen 10,00 €.
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Die Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder erhalten Sie beim Auswärtigen Amt oder der jeweiligen Landesvertretung.
Erforderlich für die Beantragung eines Reisepasses sind:
Gültigkeit:
Die Gültigkeit beträgt 10 Jahre, bei Beantragung vor dem 24. Lebensjahr 6 Jahre.
Vorlaufzeit:
Fertigung und Auslieferung durch die Bundesdruckerei in Berlin in ca. 3 - 4 Wochen.
Gebühren:
Die Gebühr beträgt 59,00 €. Bei Personen unter 24 Jahren 37,50 €.
Express-Reisepass:
Sollte der Reisepass dringend benötigt werden, kann ein Express-Reisepass bestellt werden der innerhalb von drei Werktagen gefertigt wird. Hierfür fallen zusätzliche Kosten von 32,00 € an.
48-seitiger Reisepass:
Sollte wegen häufiger Reisen der reguläre 32-seitige Reisepass nicht ausreichend sein, kann auf Wunsch ein 48-seitiger ePass bestellt werden. Hierfür fallen zusätzliche Kosten von 22,00 € an.
Vorläufiger Reisepass:
Die Ausstellung durch die Gemeinde ist nur in sehr dringlichen Ausnahmefällen möglich. Schriftlicher Nachweis ist erforderlich!
Die Gültigkeit beträgt höchstens 1 Jahr. Die Gebühren betragen 26,00 €.
Da der vorläufige Reisepass keine Fingerabdrücke enthält, wird er nicht in allen Ländern anerkannt!
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Ausstellung von der Geburt bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Erforderlich für die Beantragung des Kinderreisepasses sind:
Bitte beachten:
Das Passfoto sollte bei Einreise immer dem jetztigen Aussehen des Kindes entsprechen, da sonst die Gültigkeit des Kinderreisepasses verloren geht. Eine Aktualisierung mit neuem Foto ist durch Verlängerung bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres möglich.
Gültigkeit:
Die Gültigkeit beträgt 6 Jahre, längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Vorlaufzeit:
Fertigung und Auslieferung durch die Gemeinde innerhalb von 2 bis 4 Werktagen.
Gebühren:
Die Gebühr beträgt 13,00 € bei Neuausstellung und 6,00 € bei Verlängerung.
Sofort erhältlich im Einwohnermeldeamt sind:
Erforderlich hierfür:
gültiges Ausweisdokument
Gebühren:
5,00 € (kostenfrei für Rentenzwecke bzw. Kindergeld- und Sozialanträge)