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Rathaus:
Bahnhofstraße 2
82065 Baierbrunn
Tel: 089-744150-0

 

Pass- und Meldewesen

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur An- und Abmeldung in Baierbrunn, zur Beantragung von Ausweisdokumenten und Bescheinigungen im Einwohnermeldeamt.

 


 

Anmeldung/Ummeldung:

  • Persönliches Vorsprechen zu den Öffnungszeiten im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Baierbrunn, Zimmer E02/E03 ist notwendig.
  • Bei Verheirateten kann ein Ehepartner die Anmeldung unter Vorlage beider Ausweisdokumente vornehmen.
  • Mitzubringen ist ein gültiger Personalausweis bzw. Reisepass zur Feststellung der Identität und Änderung der Adresse.
  • Bei Anmeldung von Kindern ohne Ausweisdokumente ist die Geburtsurkunde vorzulegen.

 

Abmeldung:

Erforderlich bei:

Wegzug ins Ausland oder Aufgabe des Nebenwohnsitzes in Baierbrunn

  • Personalausweis bzw. Reisepass bei persönlicher Vorsprache
  • bzw. Vorlage oder Zusendung eines vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Abmeldeformulars.

 


 

Personalausweis:

 

www.personalausweisportal.de 

 

Erforderlich für die Ausstellung von Personalausweisen sind:

  • Persönliche Vorsprache (Unterschrift)
  • Vorlage des alten Ausweisdokumentes (Personalausweis/Kinderausweis)
  • Aktuelles biometrisches Passfoto
  • Bei erstmaliger Beantragung bei der Gemeinde Baierbrunn ist eine Geburts- oder Eheurkunde vorzulegen
  • Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten bei Jugendlichen unter 16 Jahren.

 

Bitte beachten:

  • Mit Vollendung des 16. Lebensjahres besteht Ausweispflicht.
  • Bei Verlust muss vor Beantragung eine dementsprechende Erklärung abgegeben werden; bei Diebstahl die Anzeige der Polizeidienststelle vorlegen.

 

Gültigkeit:

Die Gültigkeit beträgt 10 Jahre, bei Beantragung vor dem 24. Lebensjahr 6 Jahre.

 

Vorlaufzeit:

Fertigung und Auslieferung durch die Bundesdruckerei in Berlin in ca. 3 - 4 Wochen.

 

Gebühren:

Die Gebühr beträgt 28,80 €. Ist der Antragsteller unter 24 Jahre alt, beträgt die Gebühr 22,80 €. Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten.

 

Vorläufiger Personalausweis:

Ein vorläufiger Personalausweis (z.B. in dringenden Fällen bei Ablauf oder Verlust des regulären Personalausweises) kann nur im Zusammenhang mit einem regulären Personalausweis beantragt werden. Die Ausstellung ist kurzfristig durch das Einwohnermeldeamt möglich. Der vorläufige Personalausweis gilt bis zur Aushändigung des regulären Personalausweises längstens jedoch für 3 Monate. Die Gebühren betragen 10,00 €.

 

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Reisepass

 

Die Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder erhalten Sie beim Auswärtigen Amt oder der jeweiligen Landesvertretung.

 

Erforderlich für die Beantragung eines Reisepasses sind:

  • Persönliche Vorsprache wegen Unterschriftsleistung (ab 10 Jahren) und Abnahme der Fingerabdrücke (ab 6 Jahren).
  • Vorlage des alten Reisepasses oder Personalausweises bzw. Kinderausweises.
  • Aktuelles biometrisches Passfoto.
  • bei erstmaliger Beantragung bei der Gemeinde Baierbrunn: Geburts- oder Eheurkunde vorlegen.
  • Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten bei Jugendlichen unter 18 Jahren.

 

Gültigkeit:

Die Gültigkeit beträgt 10 Jahre, bei Beantragung vor dem 24. Lebensjahr 6 Jahre.

 

Vorlaufzeit:

Fertigung und Auslieferung durch die Bundesdruckerei in Berlin in ca. 3 - 4 Wochen.

 

Gebühren:

Die Gebühr beträgt 59,00 €. Bei Personen unter 24 Jahren 37,50 €.

 

Express-Reisepass:

Sollte der Reisepass dringend benötigt werden, kann ein Express-Reisepass bestellt werden der innerhalb von drei Werktagen gefertigt wird. Hierfür fallen zusätzliche Kosten von 32,00 € an.

 

48-seitiger Reisepass:

Sollte wegen häufiger Reisen der reguläre 32-seitige Reisepass nicht ausreichend sein, kann auf Wunsch ein 48-seitiger ePass bestellt werden. Hierfür fallen zusätzliche Kosten von 22,00 € an.

 

Vorläufiger Reisepass:

Die Ausstellung durch die Gemeinde ist nur in sehr dringlichen Ausnahmefällen möglich. Schriftlicher Nachweis ist erforderlich!
Die Gültigkeit beträgt höchstens 1 Jahr. Die Gebühren betragen 26,00 €.
Da der vorläufige Reisepass keine Fingerabdrücke enthält, wird er nicht in allen Ländern anerkannt!

 

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Kinderreisepass

 

Ausstellung von der Geburt bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.

 

Erforderlich für die Beantragung des Kinderreisepasses sind:

  • Unabhängig vom Alter des Kindes ein biometrisches Passfoto.
  • Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten
  • bzw. Sorgerechtsbeschluss des Amtsgerichts
  • bei alleinigem Sorgerecht Vorlage einer Negativbescheinigung des Jugendamtes
  • Geburtsurkunde, falls diese dem Einwohnermeldeamt noch nicht vorliegt.
  • Eigenhändige Unterschrift des Kindes. (Ab dem 10. Lebensjahr erforderlich.)

 

Bitte beachten:

Das Passfoto sollte bei Einreise immer dem jetztigen Aussehen des Kindes entsprechen, da sonst die Gültigkeit des Kinderreisepasses verloren geht. Eine Aktualisierung mit neuem Foto ist durch Verlängerung bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres möglich.

 

Gültigkeit:

Die Gültigkeit beträgt 6 Jahre, längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.

 

Vorlaufzeit:

Fertigung und Auslieferung durch die Gemeinde innerhalb von 2 bis 4 Werktagen.

 

Gebühren:

Die Gebühr beträgt 13,00 € bei Neuausstellung und 6,00 € bei Verlängerung.

 

 


 

 Bescheinigungen

 

Sofort erhältlich im Einwohnermeldeamt sind:

  • Meldebescheinigungen
  • Haushaltsbescheinigungen
  • Aufenthaltsbescheinigungen
  • Lebensbescheinigungen

Erforderlich hierfür:

gültiges Ausweisdokument

 

Gebühren:

5,00 € (kostenfrei für Rentenzwecke bzw. Kindergeld- und Sozialanträge)

 


 

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