Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Geflügelpest im Landkreis München
Die Geflügelpest rückt näher: Vergangene Woche wurde im Landkreis Schwandorf in einem großen Geflügelbestand ein Ausbruch amtlich bestätigt. Um die Ausbreitung einzudämmen, hat das Landratsamt München eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Neben einer Aufstallungspflicht sind darin weitere Schutzmaßnahmen festgelegt. Ziel ist es, den Geflügelbestand zu schützen und die Verbreitung des Vogelgrippevirus aufzuhalten.
Vollständige Pressemitteilung des Landratsamts München vom 12.03.2021