Ordnungsamt

Im Einsatz für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Sicher unterwegs in Baierbrunn

Die Gemeinde Baierbrunn ist als Sicherheitsbehörde für die Aufrechterhaltung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde zuständig. Dazu gehört, neben einer engen Zusammenarbeit mit der Polizei und anderen Sicherheitsbehörde, insbesondere die Sicherstellung der Einhaltung des Ortsrecht. Falls erforderlich werden auch entsprechende Verwarnungen ausgesprochen oder Bußgelder erhoben. Hierzu führt das Ordnungsamt regelmäßige Begehungen im Gemeindegebiet durch.


Rechtliche Grundlagen

Nach dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) stehen der Gemeinde eine Vielzahl an Befugnissen zu, um als Sicherheitsbehörde im Ernstfall einschreiten zu können. Daneben ermöglichen das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) und die Bayerische Zuständigkeitsverordung (ZustV), den Erlass von Bußgeldbescheiden. Zusätzlich hat der Gemeinderat eine Vielzahl an Vorschriften (Satzungen und Verordnungen) erlassen, nach denen Zuwiderhandlungen mit Bußgeld sanktioniert werden können. Informieren Sie sich bitte rechtzeitig, welche Rechtsgrundlagen in Baierbrunn zu beachten sind. Gerne beraten wir Sie auch persönlich, wenn Sie Fragen zu ordnungsrechtlichen Themen haben.

 

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Vorfall melden

Auch wenn wir das Gemeindegebiet regelmäßig begehen, können wir nicht jeden Rechtsverstoß sofort erkennen. Hier sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit anzeigen möchten, dann nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Im akuten Notfall wenden Sie sich bitte direkt an die Polizei unter der Telefonnummer 110.

 

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